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Doppelte Haushaltsführung - Unzumutbarkeit der täglichen Heimfahrt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/366ÖStZB 2014, 631 Heft 22 v. 25.11.2014

EStG 1988: § 16 Abs 1 EStG

Zu den Werbungskosten zählen auch unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem AbgPfl dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz.

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