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Zur berufsmäßigen Parteienvertretung erteilte Vollmacht erfasst auch Zustellvollmacht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/353ÖStZB 2014, 614 Heft 21 v. 10.11.2014

ZustellG: § 9

RAO: § 8

Gem § 9 Abs 3 ZustG hat die Beh, wenn ein Zustellbevollmächtigter bestellt ist, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, diesen als Empfänger zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist.

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