EStG 1988: § 34 Abs 7 Z 4
ABGB: § 140
Unterhaltsleistungen an einen 50-jährigen - in Folge eines Unfalles invaliden - Sohn, dessen Einkünfte unter dem Existenzminimum liegen, können beim 78-jährigen Vater nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.