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Gastgewerbepauschalierungs-VO - keine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei freiwilliger Buchführung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/334ÖStZB 2014, 597 Heft 21 v. 10.11.2014

EStG 1988: § 17 Abs 4 und Abs 5

Gaststättenpauschalierungs-VO, BGBl II 227/1999 idF BGBl II 634/2003

Die ua aufgrund der Verordnungsermächtigung nach § 17 Abs 4 und 5 EStG 1988 erlassene Gaststättenpauschalierungs-VO (in der Stammfassung BGBl II Nr 227/1999, und den im Beschwerdefall maßgeblichen Fassungen BGBl II Nr 416/2001 und BGBl II Nr 634/2003) ermöglicht - unter bestimmten Voraussetzungen - eine pauschale Ermittlung von Gewinn und Vorsteuern bei kleineren Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes. Voraussetzung

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