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Keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs aufgrund des Abtragens von Betriebsgebäuden

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2014/14ÖStZB 2014, 36 Heft 1 und 2 v. 28.1.2014

MwSt

MwStSystRL 2006/112/EG: Art 185 Abs 1

1. Gemäß Art 185 Abs 1 der MwStSystRL hat eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs zu erfolgen, wenn sich die Faktoren, die bei der Best des Vorsteuerabzugsbetrags berücksichtigt werden, nach Abg der Steuererklärung geändert haben.

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