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Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2014/312ÖStZB 2014, 543 Heft 19 v. 1.10.2014

MwSt

MwStSystRL 2006/112: Art 63, Art 66

Nach Art 63 RL 2006/112 entsteht der Steueranspruch grundsätzlich mit Verwirklichung des Steuertatbestandes (Zeitpunkt, zu dem die Lieferung bewirkt oder die Dienstleistung erbracht wird). Nach Art 66 der RL können die Mitgliedstaaten jedoch

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