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Option zugunsten der Steuerwirksamkeit für internationale Schachtelbeteiligungen nur bis zur elektronischen Einreichung der KSt-Erklärung möglich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/298ÖStZB 2014, 511 Heft 18 v. 22.9.2014

KStG 1988: § 10 Abs 3 Z 1 idF BGBl I 71/2003, § 26a Abs 16 Z 2 lit a idF BGBl I 124/2003

BAO: § 85 Abs 2

"Bei Abgabe der KSt-Erklärung" erklären (§ 10 Abs 3 Z 1 KStG 1988) bzw "spätestens mit der KSt-Erklärung" eine Optionserklärung abgeben (§ 26a Abs 16 Z 2 KStG 1988) ist dahin gehend zu verstehen, dass der StPfl dem FA gegenüber eine Willenserklärung (auf Ausübung der Option) abgibt und ihm hierfür eine Frist zur Verfügung steht, die mit der (erstmaligen) Einbringung einer KSt-Erklärung endet. Die Bezugnahme auf die KSt-Erklärung steckt somit den zeitlichen Rahmen für die Antragstellung ab.

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