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Voraussetzung für Festsetzung der Forschungsprämie/Forschungsfreibetrag: Schätzung der Gemeinkosten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/293ÖStZB 2014, 501 Heft 18 v. 22.9.2014

EStG 1988: § 4 Abs 4 Z 4 idF BGBl I 133/2003, § 108c

BAO: § 201 idF vor BGBl I 14/2013

1) Die Festsetzung der Forschungsprämie nach § 108c EStG 1988 mit einem niedrigeren Betrag kann gem § 201 Abs 2 Z 3 BAO (idF vor BGBl I 14/2013) nur dann erfolgen, wenn sich die bekannt gegebene Selbstberechnung als "nicht richtig" erweist und - bei sinngemäßer Anwendung des § 303 Abs 4 BAO - die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen vorliegen würden.

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