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Haftung des Obmanns eines Schulvereins für KommSt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/291ÖStZB 2014, 494 Heft 17 v. 8.9.2014

KommStG: § 6a, § 8 Z 2, § 11 Abs 2

BAO: § 9 Abs 1, §§ 80 ff

Im Erk VwGH 30. 4. 2003, 2003/13/0041, ÖStZB 2003/518, hat der VwGH unmissverständlich seine frühere Rsp bekräftigt, dass der Betrieb einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht nicht unter die Steuerbefreiung des § 8 Z 2 KommStG subsumiert werden kann.

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