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Kosten des häuslichen Unterrichts keine außergewöhnliche Belastung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/252ÖStZB 2014, 434 Heft 15 und 16 v. 28.8.2014

EStG 1988: § 34 Abs 9

Der Gesetzgeber wollte den Begriff der "Betreuung" in § 34 Abs 9 EStG einschränkend dahin verstehen, dass er jene Leistungen nicht umfassen soll, bei denen die unterrichtende Tätigkeit, also das Anstreben eines umfassenden erzieherischen Ziels im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Vordergrund steht.

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