EStG 1988: § 22 Z 2
Die aufgrund der Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Geschäftsführerentlohnung bereits vor der Feststellung des Jahresgewinns monatlich gewährten Akontierungen stellen sofort zugeflossene Geschäftsführerbezüge und nicht ein dem Gf gewährtes Darlehen dar.