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Werbungskostenabzug für Verkehrsunfall auf Dienstfahrt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2014/152ÖStZB 2014, 273 Heft 10 v. 19.5.2014

EStG 1988: § 16 Abs 1

Bei einem selbst verschuldeten Auffahrunfall auf einer Dienstfahrt infolge des Bedienens eines Autoradios im Bereich einer Autobahnabfahrt ist - sofern keine weiteren Fehlhandlungen des Lenkers (insb überhöhte Geschwindigkeit) hinzukommen - keine grobe Fahrlässigkeit anzunehmen und der dem Dienstnehmer erwachsene Schaden an seinem Privat-PKW als Werbungskosten zu berücksichtigen.

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