AMA-G 1972: §§ 21g, 211
BAO: §§ 111, 184
Die Möglichkeit zur Schätzung von Abg (hier des AMA-Beitrages) iSd § 184 BAO befreit den AbgPfl nicht von der Verbindlichkeit, eine gesetzlich vorgesehene Abgabenerklärung zu erstatten (vgl zur Schätzung bei einer Selbstbemessungsabg das E 23. 2. 2012, 2009/17/0127). Nach hA (vgl Ritz, BAO4, § 111 Rz 7 mwN) ist die angedrohte Höhe der Zwangsstrafe aber gleichzeitig die Obergrenze für deren Festsetzung; sie begrenzt daher auch die bestehende Änderungsbefugnis im Rechtsmittelverfahren. Dies bedeutet aber, dass ein Überschreiten der angedrohten Höhe der Zwangsstrafe durch die Berufungsbeh deren B mit Rechtswidrigkeit belastet.