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Zwangsstrafenfestsetzung zur Durchsetzung von Abg-Erklärungspflichten trotz Schätzungsmöglichkeit; Obergrenze für Zwangsstrafen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/148ÖStZB 2013, 261 Heft 9 v. 8.5.2013

AMA-G 1972: §§ 21g, 211

BAO: §§ 111, 184

Die Möglichkeit zur Schätzung von Abg (hier des AMA-Beitrages) iSd § 184 BAO befreit den AbgPfl nicht von der Verbindlichkeit, eine gesetzlich vorgesehene Abgabenerklärung zu erstatten (vgl zur Schätzung bei einer Selbstbemessungsabg das E 23. 2. 2012, 2009/17/0127). Nach hA (vgl Ritz, BAO4, § 111 Rz 7 mwN) ist die angedrohte Höhe der Zwangsstrafe aber gleichzeitig die Obergrenze für deren Festsetzung; sie begrenzt daher auch die bestehende Änderungsbefugnis im Rechtsmittelverfahren. Dies bedeutet aber, dass ein Überschreiten der angedrohten Höhe der Zwangsstrafe durch die Berufungsbeh deren B mit Rechtswidrigkeit belastet.

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