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Rechtswidrige NoVA-Festsetzung durch Information über Fälligkeit

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/94ÖStZB 2013, 161 Heft 6 v. 15.3.2013

BAO: § 2 lit a Z 2, §§ 92, 93 Abs 2

NoVAG 1991: § 12 Abs 1 Z 3

1. Über einen Antrag auf Vergütung nach § 12 Abs 1 Z 3 NoVAG 1991 ist mit B abzusprechen.

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