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Abschreibungsbeginn für die Absetzung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/64ÖStZB 2013, 108 Heft 5 v. 1.3.2013

EStG 1988: § 7 Abs 1

Mit der AfA werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Dauer der Nutzung eines Wirtschaftsgutes verteilt abgesetzt. Die AfA beginnt keinesfalls vor der Anschaffung bzw Herstellung des Wirtschaftsgutes (vgl mwN das zu einem gleichgelagerten Beschwerdefall ergangene E 2009/15/0218).

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