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Zurechnung der Kenntnis eines Wiederaufnahmegrundes des Vertreters einer Personenvereinigung im Feststellungsverfahren über die gemeinsamen Einkünfte an die Mitglieder der Personenvereinigung auch im ESt-Verfahren der Mitglieder wirksam

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/48ÖStZB 2013, 79 Heft 4 v. 15.2.2013

BAO: §§ 81, 188, 303 Abs 2

1. Eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit kann zwar Subjekt der Einkunftserzielung sein, sie ist aber nicht Einkommensteuersubjekt. Subjekt der ESt sind vielmehr die Gesellschafter.

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