Sbg TourismusG 2003: §§ 32, 35, 36, 38, 40, 41, 59
Sbg LAbgO: §§ 104, 123, 148
1. Bei Anbringen zur Erfüllung von abgabenrechtlichen Verpflichtungen (Pflichteingaben) kommt die Zurücknahmefiktion des § 59 Abs 2 Sbg LAbgO bei fruchtlosem Ablauf der Mängelbehebungsfrist dem Wesen dieser Eingaben entsprechend nicht in Betracht. Zur Ergänzung solcher Anbringen dienen vielmehr die amtswegigen Ermittlungsbefugnisse, die ggf über Zwangsstrafen durchsetzbar sind; eine "Zurücknahme" von Pflichteingaben kommt aber nicht in Betracht.