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Anlassfall bei Aufhebung einer gesetzwidrigen Norm; "Beherbergungsbetrieb" iSd GaststättenpauschalierungsVO

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/321ÖStZB 2013, 624 Heft 22 v. 28.11.2013

B-VG: Art 139 Abs 6

GaststättenpauschalierungsVO

1) Ist die GaststättenpauschalierungsVO wegen Gesetzwidrigkeit aufgehoben worden und stellt der Beschwerdefall einen Anlassfall iSd Art 139 Abs 6 B-VG dar, so ist hins dieses Anlassfalles so vorzugehen, als ob die als gesetzwidrig aufgehobene Norm bereits zum Zeitpunkt der Verwirklichung des dem B zugrunde gelegten Sachverhalts nicht mehr der Rechtsordnung angehört hätte. Daraus folgt, dass das - als Beschwerdepunkt geltend gemachte - Recht auf Anwendung der GaststättenpauschalierungsVO nicht verletzt ist.

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