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Verstoß gegen das Glückspielmonopol durch Eingabeterminals, die eine Spielteilnahme an einer elektronischen Lotterie ermöglichen, bei der die Entscheidung über das Spielergebnis zentralseitig in einem anderen Bundesland herbeigeführt wird

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/22ÖStZB 2013, 26 Heft 1 und 2 v. 15.1.2013

GSpG: § 2 Abs 3 und 4, § 12 Abs 1, §§ 52, 53

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