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Nachweispflicht für den Beginn des Postenlaufes eines Rechtsmittels

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/15ÖStZB 2013, 22 Heft 1 und 2 v. 15.1.2013

BAO: § 108 Abs 4, § 245 Abs 1

Für den Beginn des Postenlaufes ist maßgeblich, wann das Schriftstück von der Post in Behandlung genommen wird. Zur Feststellung dieses Zeitpunktes ist grundsätzlich der von

Seite 22


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