MwSt
MwStSystRL 2006/112/EG: Art 2 Abs 1
1. Wenn ein Miteigentümer einer (zum Patent angemeldeten) Erfindung sein geistiges Miteigentum entgeltlich auf einen andern Miteigentümer überträgt, kann diese Übertragung den Gegenstand eines mehrwertsteuerpflichtigen Umsatzes bilden. Dem Erwerber steht somit der Vorsteuerabzug zu, auch wenn der Kaufpreis noch nicht entrichtet ist.