MWSt
MwStSystRL 2006/112/EG: Art 14, Art 64, Art 168
1. Nach Art 14 Abs 2 Buchst b der RL 2006/112/EG gilt die Übergabe eines Gegenstands aufgrund eines Vertrags, der die Vermietung dieses Gegenstands während eines bestimmten Zeitraums vorsieht und regelmäßig die Klausel enthält, dass das Eigentum spätestens mit Zahlung der letzten fälligen Rate erworben wird, als Lieferung (des Gegenstandes).