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Hemmung des Ablaufs der Berufungsfrist durch Fristverlängerungsantrag

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/198ÖStZB 2013, 345 Heft 12 v. 25.6.2013

BAO: § 245 Abs 3

Ein innerhalb offener Berufungsfrist - diese endete unter Berücksichtigung der Stattgebung des Antrages vom 21. 1. 2010 nicht vor Ablauf des 31. 3. 2010 - eingebrachter Fristverlängerungsantrag vom 31. 3. 2010 hemmte gem § 245 Abs 3 letzter Satz BAO den Ablauf der Berufungsfrist bis zur Zustellung der Entscheidung darüber.

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