Bgld LAbgO: § 158a
Erfolgte die Festsetzung von GetrSt durch B des Bürgermeisters unstrittig innerhalb der Verjährungsfrist, stand der AbgFestsetzung in der Berufungsentscheidung des Gemeinderates gem § 158a Bgld LAbgO der Eintritt der Festsetzungsverjährung nicht entgegen.