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Zulässige Berufung gegen nicht zugestellten B; B-Prüfung umfasst nicht den Akteninhalt des Verwaltungsverfahrens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2013/161ÖStZB 2013, 282 Heft 10 v. 22.5.2013

BAO: §§ 78, 243

VwGG: § 41

1. Im Mehrparteienverfahren ist eine Berufung von Parteien gegen einen B, der ihnen nicht zugestellt, wohl aber gegenüber anderen Parteien bereits erlassen wurde, zulässig (vgl E 14. 12. 2007, 2006/05/0071, mwN).

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