EStG 1988: § 18 Abs 1 Z 1
ABGB: §§ 896, 938
Überträgt ein Landwirt seine Landwirtschaft an seinen Sohn und dessen Ehefrau mit einem Übergabevertrag, in dem sich die Übernehmer gemeinsam zur Leistung eines Ausgedinges verpflichten, das im Wesentlichen aus dem Wohnrecht des Übergebers, persönlichen Betreuungsleistungen (insb tägliches Aufräumen der Wohnung, wöchentliche Wohnungsreinigung, Bedienung der Heizung, Wäschereinigung, Kochen, Botengänge, Pflege- und Betreuungsleistungen) und einer jährlichen Leibrente von 100.000 S besteht, kann, sofern die persönlichen Dienstleistungen wertmäßig annähernd den vereinbarten jährlichen Rentenzahlungen entsprechen, nicht gesagt werden, dass der Verzicht auf die Geltendmachung einer Kostenbeteiligung der Ehefrau an der Leibrentenzahlung ausschließlich auf das Angehörigenverhältnis zurückzuführen wäre und dieser Umstand einer Geltendmachung des gesamten Betrages durch den Sohn als Sonderausgaben entgegenstünde.