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Polnische Sanktionsregelung der Kürzung von 30 % der Vorsteuern bei Verletzung von Aufzeichnungspflichten unionsrechtskonform

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2012/120ÖStZB 2012, 247 Heft 9 v. 2.5.2012

MwSt

Sechste RL 77/388/EWG : Art 2, 22

1. Nach polnischem Recht müssen Unternehmer, die Waren an Konsumenten verkaufen, ihre Einnahmen unter Verwendung von Registrierkassen aufzeichnen. Für die Zeit, während der sie diese Verpflichtung verletzen, verlieren sie den Anspruch auf 30 % der jeweiligen Vorsteuern. Eine solche nationale Regelung verstößt grundsätzlich nicht gegen das MWSt-System der EU.

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