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Vorsteuerabzug aus Reverse-charge-Umsätzen auch ohne Rechnung der Leistungserbringers

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2012/116ÖStZB 2012, 239 Heft 9 v. 2.5.2012

MWSt

MWSt-SystRL 2006/112 : Art 167, 168, 178

1. In Ungarn ist mit 1. 1. 2008 ein neues MWStG in Kraft getreten, das für Bauleistungen das Reverse-charge-System vorsieht. Dabei hat der Erbringer der Bauleistung eine Rechnung zu legen, in welcher weder der MWSt-Betrag noch der Steuersatz ausgewiesen sein dürfen, aber ein Hinweis enthalten sein muss, wonach die Leistung beim Leistungsempfänger besteuert wird. Der Regelung eines Mitgliedstaates (hier: Ungarn), wonach dem Empfänger der Bauleistungen der Vorsteuerabzug aus diesen Bauleistungen (trotz reverse charge) nicht zustehe, wenn eine solche Rechnung nicht vorliegt, stehen die Art 167, 168 und 178 der MWSt-SystRL entgegen.

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