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Dolmetscherbüro im Anbau des Wohnhauses eines Rechtsanwalts kein "Arbeitszimmer"

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/82ÖStZB 2012, 173 Heft 7 v. 2.4.2012

EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 2 lit d

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