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Französische Regelung betreffend Mindestpreise für Zigaretten richtlinienwidrig

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2012/26ÖStZB 2012, 62 Heft 3 v. 6.2.2012

Verbrauchsteuern

RL 95/59/EG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die USt: Art 9

1. Das in Frankreich bestehende System der Besteuerung von Zigaretten schreibt Mindest-Kleinverkaufspreise für Zigaretten vor. Dadurch hat Frankreich gegen Art 9 der RL 95/59 EG verstoßen. Bei der französischen Regelung über Mindest-Kleinverkaufspreise ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass der Wettbewerbsvorteil, der sich für bestimmte Hersteller oder Einführer aus ihren niedrigeren Gestehungskosten ergeben könnte, beeinträchtigt wird. Gegen diese RL-Best verstößt auch jene französische Regelung, nach welcher der Verkauf von Tabakerzeugnissen "zu einem Sonderangebotspreis, der den Zielen der öffentlichen Sicherheit zuwiderläuft" untersagt ist.

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