UStG 1994 § 12 Abs 2 Z 2 lit a
Der Vorsteuerausschluss bei gemischt unternehmerisch und privat genutzten Gebäuden nach § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 erfasst nicht bloß die laufenden Aufwendungen, sondern auch die Kosten der Errichtung des gemischt genutzten Wohnhauses.