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Beschlagnahme von Glückspielgeräten im Verwaltungsstrafverfahren bei strafgesetzlich verpöntem Glückspiel

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/316ÖStZB 2012, 583 Heft 20 v. 15.10.2012

GlSpG: §§ 50, 52, 53

StGB § 168

Die Beschlagnahme eines Glückspielgerätes gem § 53 Abs 1 GSpG durch die Verwaltungsbeh ist auch dann zulässig, wenn wegen der inkriminierten Handlung neben dem Verwaltungsstrafverfahren gleichzeitig ein gerichtliches Strafverfahren geführt wird bzw zu führen ist.

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