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Italienischer Steuerabzug von der Erstattung des "Ausgleichszuschlages" keine verbotene QuellenSt

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2012/12ÖStZB 2012, 17 Heft 1 und 2 v. 20.1.2012

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

Mutter-Tochter-RL 90/435/EWG : Art 5 Abs 1

1. Nach dem italienischen KSt-System erhielt die dividendenbeziehende italienische Mutterges eine Anrechnung der von der ausschüttenden italienischen Körperschaft entrichteten KSt in der Form, dass der Mutterges eine Steuergutschrift iHv 9/16 der bezogenen Dividende erteilt wurde. Um sicherzustellen, dass der Steuergutschrift stets auch eine entsprechend hohe Steuerschuld aufseiten der ausschüttenden Körperschaft gegenüberstand, sah das Gesetz unter bestimmten, allgemein festgelegten Umständen die Anwendung eines "Ausgleichszuschlages" auf die KSt bei der ausschüttenden Körperschaft vor. Der "Ausgleichszuschlag" wurde unabhängig davon angewandt, ob Dividenden einer in Italien ansässigen Mutterges ausgezahlt wurden oder einer nichtansässigen Ges, die keine Steuergutschrift nach italienischem Recht erhalten kann.

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