vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Erschließungsbeitrag für Urnengräber

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/297ÖStZB 2012, 551 Heft 19 v. 1.10.2012

TVAAG: §§ 2 Abs 3, 7, 9

Der bloße Umstand, dass Grabanlagen (Urnengräber) zu mehr als 50 % der Wandabwicklung umschlossen sind, begründet noch nicht die Eigenschaft als erschließungsbeitragspflichtiges Gebäude.

VwGH 23. 5. 2012, 2010/17/0064

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte