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Kein Vorsteuerabzug aufgrund von Rechnungen ohne Angabe eines Leistungszeitraunmes; Schätzung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge Annahme von durch Scheinrechnungen gedeckte Schwarzarbeit durch eigene AN

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/261ÖStZB 2012, 503 Heft 18 v. 17.9.2012

UStG 1994: § 11 Abs 2, § 12 Abs 1

KStG § 8 Abs 2

EStG 1988: §§ 95 Abs 2

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