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Subsumtion des Spielapparates "Fun-Wechsler" unter das GspG

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/207ÖStZB 2012, 388 Heft 13 v. 2.7.2012

GSpG § 1 Abs 1, §§ 2, 3, 4, 52, 53, 54

1. Bietet ein Spielapparat "Fun-Wechsler" eine Gewinnchance, liegt ein Glücksspielautomat vor. Für das Vorliegen eines Glücksspiels iSd § 1 Abs 1 GSpG ist nicht maßgeblich, ob und wie viele Einzelhandlungen oder Spieletappen erforderlich sind, um das Glücksspiel durchführen zu können

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