GSpG § 1 Abs 1, §§ 2, 3, 4, 52, 53, 54
1. Bietet ein Spielapparat "Fun-Wechsler" eine Gewinnchance, liegt ein Glücksspielautomat vor. Für das Vorliegen eines Glücksspiels iSd § 1 Abs 1 GSpG ist nicht maßgeblich, ob und wie viele Einzelhandlungen oder Spieletappen erforderlich sind, um das Glücksspiel durchführen zu können