BAO § 236
UStG 1994: § 27 Abs 4
1. Die persönliche Unbilligkeit der AbgEinhebung kann im Nachsichtsverfahren nicht herbeigeführt werden, indem in einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem AbgSchuldner und einem Dritten als aufschiebende Bedingung auf die Gewährung einer angestrebten AbgNachsicht angeknüpft wird.