BAO § 24
EStG 1988: § 108e
Werden Wirtschaftsgüter von einem StPfl als Leasingnehmer mittels Restwertleasingverträgen, bei denen sowohl das Risiko der Wertminderung als auch die Chance der Wertsteigerung dem Leasingnehmer zukommt, im Betrieb eingesetzt, wird auch diesem das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggut zugerechnet, sodass er auch für diese eine IZP geltend machen kann. Für den Fall, dass dem Leasingnehmer eine Kaufoption zum Restwert eingeräumt ist und er bei Nichtausübung der Option dem Leasinggeber die Differenz zwischen dem von ihm lukrierten Veräußerungserlös und dem Restwert ersetzen muss, kann nämlich, weil dem Leasingnehmer sowohl das Risiko der Wertminderung als auch die Chance der Wertsteigerung zukommt, die Zurechnung an den Leasingnehmer erfolgen.