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Die Kammerumlage 2 (Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag DZ) steht dem Beihilfenverbot nicht entgegen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/186ÖStZB 2012, 357 Heft 12 v. 15.6.2012

WKG § 122

EG: Art 87

AEUV Art 107

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