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Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld in Anlassfällen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/184ÖStZB 2012, 355 Heft 12 v. 15.6.2012

KBGG § 18 Abs 1 Z 1, §§ 19, 20, 21

Da der VfGH im E 4. 3. 2011, G 184-195/10-7, ausgesprochen hat, dass § 18 Abs 1 Z 1 KBGG in der Stammfassung nicht mehr anzuwenden ist (dies gilt als Folge des Ausspruchs des VfGH gem Art 140 Abs 7 B-VG auch im vorliegenden Fall), mangelt es der Festsetzung eines offenen Rückzahlungsbetrages für die Folgejahre in Anlassfällen an einer Rechtsgrundlage.

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