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Berufungs- und Beschwerdelegitimation bei Beschlagnahme von Glücksspielgeräten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/182ÖStZB 2012, 353 Heft 12 v. 15.6.2012

GSpG § 53

Einer vom Eigentümer nach dem GSpG beschlagnahmter Geräte verschiedenen Person kommt nur dann die Berufungslegitimation zu, wenn sie Inhaber oder Betreiber der Geräte iSd GSpG war (vgl E 24. 6. 1997, 94/17/0388).

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