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Keine Verlängerung von Berufungsfristen aufgrund telefonischen Anbringens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/174ÖStZB 2012, 346 Heft 12 v. 15.6.2012

BAO § 85 Abs 1, § 245 Abs 3

Die Berufungsfrist kann aufgrund eines bloß telefonischen Anbringens nicht verlängert werden.

VwGH 28. 9. 2011, 2008/13/0070

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