GEG §§ 6, 7
Auf die Frage, ob die Gerichtsentscheidung betreffend die Kostentragungspflicht der Rechtslage entspricht, ist im Verfahren zur Einbringung der Kosten nicht mehr einzugehen. Diesbezügliche Argumente sind in einem Rechtsmittel gegen die Festsetzung des GebAnspruches des Sachverständigen bzw den "Grundsatzbeschluss" vorzubringen.