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Abgabenmäßige Behandlung von Zahlungen, um einen AN zur vorzeitigen Auflösung seines Dienstvertrages zu bewegen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/168ÖStZB 2012, 337 Heft 12 v. 15.6.2012

EStG 1988: § 67 Abs 8 lit b

FLAG § 41 Abs 3 und 4

Von einer "freiwilligen Abfertigung" iSd § 67 Abs 6 EStG 1988 kann nicht gesprochen werden, wenn eine Zahlung geleistet wird, um den Dienstnehmer zur vorzeitigen Auflösung eines Dienstvertrages zu bewegen. Derartige Zahlungen fallen unter die Best des § 67 Abs 8 EStG 1988 und unterliegen mangels entsprechender Befreiungsvorschrift im FLAG 1967 und im WKG 1998 auch dem Dienstgeberbeitrag und dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Bei Vorliegen eines der in § 67 Abs 8 lit b EStG 1988 genannten Fälle hat die Versteuerung auch dann nach dieser Best - und nicht gem Abs 6 leg cit - zu erfolgen, wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht, wie dies bei Kündigungsentschädigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume idR der Fall sein wird.

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