EStG 1988: § 16 Abs 1
Aus der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen kann sich ein gewichtiger Grund für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes und damit die Abzugsfähigkeit von Familienheimfahrten vom Beschäftigungsort ergeben.
EStG 1988: § 16 Abs 1
Aus der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen kann sich ein gewichtiger Grund für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes und damit die Abzugsfähigkeit von Familienheimfahrten vom Beschäftigungsort ergeben.