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Begründungsmängel bei der Nichtanerkennung von Reisekosten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/152ÖStZB 2012, 310 Heft 11 v. 1.6.2012

EStG 1988: § 16 Abs 1

BAO § 93 Abs 3

Ein BerufungsB, durch den Reisekosten nicht als Werbungskosten anerkannt werden, kann dann nicht Bestand haben, wenn die Beh auch die im erstinstanzlichen B noch anerkannten Kosten einer Tagungsteilnahme nicht berücksichtigt hat, ohne dies im Berufungsverfahren in tauglicher Weise erörtert zu haben oder im angef B hinreichend zu begründen.

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