EStG 1988: § 2 Abs 3 Z 6
LVO: § 2 Abs 3
Erweist sich die gewählte Art der Vermietung von Gebäuden als nicht geeignet, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen Gesamt-Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, folgt daraus in rechtlicher Hinsicht, dass diese Betätigung keine Einkunftsquelle darstellt.