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SchenkungsSt-Pflicht einer Pflichtteilsabfindung im Zuge eines landwirtschaftlichen Übergabevertrages

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2012/134ÖStZB 2012, 279 Heft 10 v. 15.5.2012

ErbStG § 3 Abs 1 Z 3, § 13

ABGB § 861

1. Der Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 3 zweiter Fall ErbStG umfasst ua den Vertrag zugunsten Dritter, wenn der Dritte die zu seinen Gunsten bedungene Leistung ohne entsprechende Gegenleistung erlangt. Dabei ist allein maßgeblich, dass der Begünstigte ohne Gegenleistung zulasten eines der Vertragspartner einen Vorteil erlangt hat. Es macht geradezu das Wesen des in Rede stehenden Tatbestandes aus, dass ein an sich Unbeteiligter aus einem Rechtsgeschäft einen vermögenswerten Vorteil zieht. Dass dabei der Begünstigte und ein Vertragspartner in einem Naheverhältnis stehen, ist aus der Sicht dieses Tatbestandes unmaßgeblich.

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