EStG 1988: §§ 3 Abs 1 Z 10, 82
B-VG Art 140
1. Die Aufhebung eines Gesetzes wirkt gem Art 140 Abs 7 B-VG auf den Anlassfall zurück. Es ist daher hinsichtlich des Anlassfalles so vorzugehen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Norm bereits zum Zeitpunkt der Verwirklichung des dem B zugrunde gelegten Tatbestandes nicht mehr der Rechtsordnung angehört hätte (vgl E 17. 12. 1993, 93/17/0401).