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Unterbrechung der Verjährung durch "offene Außenprüfung" im Zusammenhang mit der Übergangsregelung des § 323 Abs 18 BAO

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/160ÖStZB 2011, 260 Heft 9 v. 2.5.2011

BAO §§ 207, 209, 224, 323 Abs 18

Die Inkrafttretensregelung des § 323 Abs 18 BAO stellt darauf ab, ob der "Beginn" der Amtshandlung vor dem 1. 1. 2005

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